Ausbildung
- Struktur der Aufbaustufe
Die Weiterbildung findet abwechselnd an Wochenenden und in Form von einwöchigen Seminaren statt.
Während des ersten Jahres stehen Selbsterfahrung und ausgewählte tanztherapeutische Inhalte im Vordergrund.
Parallel dazu werden Theorie und anwendungsbezogene Aspekte vermittelt, die im Laufe der Ausbildung immer mehr in den Vordergrund rücken. Im weiteren Abschnitt führen die TeilnehmerInnen selbst ausgearbeitete tanztherapeutische Einheiten in Form von Lehrproben in der Gruppe durch, welche mit den Fällen aus dem Praktikum die Grundlage für die Supervision bilden.
Wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist ferner die eigene praktische Tätigkeit der TeilnehmerInnen: sie sollen nach ca. einem halben Jahr eine Gruppe in „Kreativem Tanz“ anleiten, da dieser die tänzerischen Grundlagen enthält, mit denen die Tanztherapie arbeitet.
Sodann werden die TeilnehmerInnen nach ca. 1 1/2 Jahren die Weiterbildungsinhalte in begrenztem, noch näher zu bestimmendem Umfeld mit Klienten anwenden (Praktikum, mindestens 210 UE selbst angeleiteten Tanztherapie-Stunden). Hierbei ist eine regelmäßige Einzel-Supervision erforderlich (mind. 40 UE).
Begleitend zur gesamten Weiterbildung treffen sich die TeilnehmerInnen in Peergruppen, um die jeweils anfallenden Themen theoretisch und praktisch weiter zu bearbeiten (mind. 60 UE).
Parallel zur Weiterbildung sollte ein wöchentliches Tanztraining sowie eine Einzeltherapie auf tanztherapeutischer Grundlage durchgeführt werden.
Der Mindestumfang der Einzeltherapie beträgt 130 UE, davon sollten 65 UE eine tanztherapeutische Einzeltherapie sein. Einzeltherapien, die während der zweijährigen Grundstufe begonnen wurden, werden anerkannt.
Abschluss der Weiterbildung
Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt in Form einer schriftlichen Abschlussarbeit, einer Lehrprobe und einem Kolloquium.
Nach bestandener Prüfung erhält der/die TeilnehmerIn ein Zertifikat über die abgeschlossene Weiterbildung mit der Anerkennung zum/zur TanztherapeutIn, FITT. Das Zertifikat beinhaltet insg. 744 UE (240 UE Grundstufe, 504 UE Aufbaustufe).
Die AbsolventInnen der Weiterbildung erhalten auf Antrag die Anerkennung als TanztherapeutIn ®, BTD (Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschlands e.V.).
Der genaue Ablauf der Prüfung ist in den Prüfungsrichtlinien festgelegt.